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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von mein kleinHOTEL Appartements/Hotelzimmern zur Beherbergung und alle damit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Vertrag kommt erst dann zustande und ist abgeschlossen, wenn mein kleinHOTEL das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss annimmt und dem Kunden dies in Textform bestätigt. Sollte eine Bestätigung in Textform im Einzelfall nicht möglich sein, genügt auch die telefonische Bestätigung durch mein kleinHOTEL.
Vertragspartner sind mein kleinHOTEL am jeweiligen Standort und der Kunde, der die Leistung des jeweiligen mein kleinHOTEL Standortes in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er mein kleinHOTEL gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
Einträge:
mein kleinHOTEL Biedenkopf
Amtsgericht MR HRA4480
USt:-IdNr. DE271480783
Die Vertragspartner sind beiderseitig zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Mein kleinHOTEL ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Appartement/Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Appartements/Zimmers.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm bei mein kleinHOTEL in Anspruch genommenen und weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von mein kleinHOTEL zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von mein kleinHOTEL an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit des Zimmernutzung geltende Mehrwertsteuersatz und der Preis wird entsprechend der Erhöhung angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von mein kleinHOTEL allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, so kann mein kleinHOTEL den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Mein kleinHOTEL ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Mein kleinHOTEL kann auch noch nach Vertragsabschluss eine angemessene Anzahlung verlangen.
Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Von mein kleinHOTEL geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils von mein kleinHOTEL angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
Mein kleinHOTEL ist berechtigt, jederzeit – auch nach Übernahme des Zimmers – Vorauszahlung des vollen Preises oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über einer Woche oder Forderungen von über EUR 1.000,00 für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist mein kleinHOTEL berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen des Kunden einzustellen, wenn mein kleinHOTEL den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem jeweiligen mein kleinHOTEL in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen von mein kleinHOTEL nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mein kleinHOTEL anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist mein kleinHOTEL in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zu Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine Anzahlung (vgl. III Nr. 4) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. /) auch nach Verstreichen einer von mein kleinHOTEL gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist mein kleinHOTEL berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von mein kleinHOTEL nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angebe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; mein kleinHOTEL den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen mein kleinHOTEL und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Andernfalls ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er die Leistung von mein kleinHOTEL nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Mein kleinHOTEL steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vereinbarten Preises bei Buchung des Zimmers . Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die tatsächlich eingesparten Aufwendungen höher sind.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits im Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Hotel vom Kunden eine Kreditkartennummer mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch bei Nichterscheinen des Kunden ermöglicht, hat mein kleinHOTEL das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen mein kleinHOTEL.
Am vereinbarten Abreistag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann mein kleinHOTEL aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50,00 EUR in Rechnung stellen, ab 19 Uhr können 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass mein kleinHOTEL kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadenersatzansprüche von mein kleinHOTEL bleiben unberührt. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Sollte mein kleinHOTEL einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so gegründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.
Mein kleinHOTEL ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn der Kunde bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder das Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt , zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Hotel keine Obhut für das abgestellte Fahrzeugen und darin gelagerte Sachen, es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Hotel hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung allerding auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund. Alle Ansprüche gegen mein KleinHOTEL verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründeten Umstände und des Schuldner in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden beruhen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen kleinHOTELs. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im Kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dicht berührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechen für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Mein kleinHOTEL KG und Franchise und Vertriebs GmbH, Nikolauskirchstr. 8, 35216 Biedenkopf .
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